Recht und Gerechtigkeit
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Michael Köhler bestimmt das Prinzip des Rechts und die Gerechtigkeit als dessen Verwirklichung. Er erschließt die europäische Rechtsphilosophie und insbesondere die Leistung Kants, der von der Ethik guten Willens das Recht durch gesetzliche Selbstbestimmung im äußeren Verhältnis unterscheidet: Recht ist Form allgemeiner Freiheit in inhaltlicher Differenz. Kritik bezieht sich auf die Teleologik des älteren Naturrechts und auf den Empirismus, besonders den Utilitarismus, in der Gerechtigkeitstheorie auf Konzepte egalitärer Umverteilung wie die Wohlfahrtsökonomie, aber auch auf Rawls' widersprüchlichen Ansatz. Hingegen bieten freiheitsrechtliche Grundbegriffe wie das Menschenrecht, die Menschenpflichten, das Privatrecht, ursprünglicher Erwerb und der Vertrag die systematische Basis für die Hauptformen der Gerechtigkeit und deren Konkretisierung insbesondere in Familie und Gesellschaft. Im Gegenzug zur krisenhaften Gespaltenheit der Besitzverhältnisse bis hin zu den Extremen überflüssigen Reichtums und empörenden Elends wird vor allem die neu begründete Form der Teilhabegerechtigkeit herausgestellt. Diese räumt jeder Person aufgrund des ideal-ursprünglichen Gemeinbesitzes der Menschheit an der Weltsubstanz ein vermögensproportionales Erwerbsrecht ein - zu konkretisieren etwa in Rechten auf Bildung und auf Arbeit. Erst dadurch wird Gesellschaft ein ausgeglichenes Verhältnis freier, gleicher, selbständiger Bürger. Politisch entsprechen der Gerechtigkeitssystematik der demokratische, auf verantwortliche Repräsentation gegründete Rechtsstaat sowie ein Friedensbund souveräner (selbstbestimmter) Staaten, dessen Verfassung in weltbürgerlicher Hinsicht auch drängende Probleme internationaler Gerechtigkeit lösen könnte.