Der Ausschluss juristischer Personen vom Insolvenzverwalteramt
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Gegenstand der Dissertation ist die Zulässigkeit der Beschränkung des Insolvenzverwalteramts auf natürliche Personen gemäß § 56 InsO und den dadurch verursachten Ausschluss juristischer Personen vom Insolvenzverwalteramt. Seit sich die die Insolvenzverwaltung zu einem eigenständigen Berufsbild entwickelt hat und häufig durch große Verwalterfirmen mit Teams aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern durchgeführt wird, ist der gesetzliche Ausschluss juristischer Personen vom Insolvenzverwalteramt in der Praxis häufig nur noch eine Fassade, da die Verwaltung durch eine einzelne natürliche Person bei den oftmals sehr komplexen Sachverhalten nicht mehr der Realität entspricht. Vor dem Hintergrund einer Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2013 und des BVerfG aus dem Jahr 2016, die einen Verstoß der Regelung des § 56 InsO gegen das Grundgesetz verneint haben, befasst sich der Autor vertieft mit dem Ausschluss juristischer Personen vom Insolvenzverwalteramt. Neben einer detaillierten verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Prüfung und der Beschäftigung mit den Vorteilen der Bestellung juristischer Personen in das Insolvenzverwalteramt beleuchtet der Autor das Thema auch rechtsvergleichend mit dem deutschsprachigen Ausland (Schweiz und Österreich) und im Rahmen eines Länderberichts ausgewählter ausländischer Rechtsordnungen (England, Frankreich und USA).