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Konfiskation, Verfall und Einziehung

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Kriminalität soll sich nicht lohnen! Mit diesem Ziel normierte der Gesetzgeber den Entzug von Tatwerkzeugen und Tatprodukten sowie von „Verbrechenslohn“ und „Beute“. Diese Sanktionen, auch vermögensrechtliche Anordnungen bezeichnet, wurden mit der Konfiskation (§ 19a StGB), dem (erweiterten) Verfall (§§ 20 ff StGB) und der Einziehung (§ 26 StGB) im StGB verankert. Das vorliegende Werk erörtert ausführlich die Frage ihrer Vereinbarkeit mit der Verfassung sowie ihren historischen Werdegang und die ihnen zugrunde liegenden internationalen Vorgaben. Ein Blick in das Nebenstrafrecht, die Praxis sowie das Verfahrensrecht rundet die Betrachtung ab und ermöglicht der Autorin, zahlreiche Reformvorschläge zu präsentieren.

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2016

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