Die Normen der Arbeitssicherheit
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Zivilgerichte, Verwaltungs- und Strafbehörden sind regelmässig mit der Frage befasst, welche Schutzmassnahmen bei der Arbeit geboten sind. Auf der Suche nach einer Antwort stösst man auf ein heterogenes, nur schwer durchschaubares Normenkonglomerat. Diese Freiburger Dissertation systematisiert und analysiert, am Beispiel des Bauens, die «Normen der Arbeitssicherheit». Unterschieden werden zwei Hauptgruppen von Normen: Den Kern der Verhaltensnormen bilden drei Gesetzesbestimmungen, die dem Arbeitgeber die Pflicht auferlegen, zugunsten seiner Arbeitnehmer Schutzmassnahmen zu treffen (Art. 328 Abs. 2 OR, Art. 82 Abs. 1 UVG und Art. 6 Abs. 1 ArG). Für die Konkretisierung dieser Arbeitgeberpflicht stellt die Praxis zum einen auf Rechtsnormen, zum anderen auf nachgelagerte Normen ab. Dieses Vorgehen hinterfragt der Autor kritisch. Die Sanktionsnormen befassen sich mit den Konsequenzen, die den Arbeitgeber bei Verstössen gegen Verhaltensnormen in sämtlichen Rechtsgebieten (Zivil-, Verwaltungs- und Strafrecht) treffen. Weiter deckt der Autor im geltenden Recht ein Koordinationsproblem bei Strafanzeigen durch die SUVA auf.