Die Werberegeln des Rundfunks in Deutschland
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Mit der Billigung des Product Placements vollzieht der 13. RÄStV die wohl weitestreichende Öffnung des Werberechts der jüngsten Vergangenheit – und gibt einer seit Anbeginn des Rundfunks gängigen, jedoch häufig diskutierten Praxis im Zuge der Harmonisierung mit europäischem Recht einen legalen Rahmen. Die neuen Regelungen verdienen besonderes Augenmerk, da sie bislang geltende Grundsätze des Werberechts modifizieren und so neue Werbeformen innerhalb des redaktionellen Programms eröffnen. Mit einer Illustration der neunzigjährigen Geschichte der Rundfunkwerbung würdigt der Autor den wesentlichen Anteil der Werbung an der Entwicklung des Rundfunksystems in Deutschland. Anschließend stellt der Autor eine sachliche Verknüpfung zwischen Rundfunkfreiheit, Rundfunkwerbung und Rundfunkfinanzierung her, um die verfassungsrechtliche Qualität der Werberegeln aufzuzeigen. Dabei offenbart sich ein komplexes Gefüge der Interessen im Rechtsfeld der Rundfunkwerbung: Auf der einen Seite stehen die weitreichenden Anforderungen, die sich aus der verfassungsrechtlichen Stellung und Aufgabe des Rundfunks an die Rundfunkgesetzgebung hinsichtlich der darin eröffneten Möglichkeiten zur Wirtschaftswerbung ergeben. Andererseits zeigt sich die Notwendigkeit zur Festlegung von Grenzen zum Schutz der Interessen aller Beteiligter, innerhalb derer sich die Rundfunkveranstalter und die Werbung treibende Wirtschaft bewegen können. Um die verzweigte Kodifizierung des Werberechts darzustellen, werden die einschlägigen Rechtsquellen für die Werberegeln im Rundfunk benannt und diesbezügliche grundlegende Begrifflichkeiten erläutert. Auf dieser Grundlage wird schließlich die derzeitige Rechtslage systematisch aufgezeigt, und zwar sowohl im Hinblick auf die bestehenden Werberegeln für den öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk als auch unter Berücksichtigung der allgemein für den unternehmerischen Wettbewerb geltenden Regeln, die für die Rundfunkwerbung von Belang sein können.