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Die Massenentlassung als Instrument der Krisenbewältigung im Unternehmen?

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Der Rechtsmaterie der Massenentlassung, die sowohl individual- als auch kollektivrechtliche Aspekte aufwirft, kommt nach wie vor eine große Bedeutung zu, nicht zuletzt dadurch, dass mit EU-Parlament und Bundestag verschiedene Normgeber agieren und daraus unterschiedliche Rechtsprechung erwächst. Die vielfachen europarechtlichen Vorgaben haben erhebliche Auswirkungen auf das nationale Recht, insbesondere die Auslegung der §§ 17 ff. KSchG, die sich mit anzeigepflichtigen Entlassungen beschäftigen. Dennoch fand bisher kein Tätigwerden des nationalen Gesetzgebers zur Änderung der genannten Vorschriften statt. Inwieweit ein solches erforderlich ist, wird im Rahmen der Veröffentlichung erörtert. Die Massenentlassung ist jedoch nicht nur arbeitsrechtlich bedeutsam, sondern wirft auch betriebswirtschaftliche Fragen auf. Der Erste Teil beschäftigt sich daher mit Fragestellungen einer Unternehmenskrise. Einzelne Restrukturierungsmaßnahmen werden beleuchtet und es wird der Frage nachgegangen, inwieweit die Massenentlassung als alternatives Instrument zur Krisenbewältigung dienen kann. Der Zweite Teil widmet sich sodann den arbeitsrechtlichen Problemfeldern einer Massenentlassung. Einen Kernpunkt bildet die Erörterung der richtlinienkonformen Auslegung, zunächst im Rahmen des Entlassungsbegriffes. Was unter der Pflicht richtlinienkonformer Auslegung zu verstehen ist, worauf diese basiert und wo ihre Grenzen liegen, wird näher dargelegt. Von großer Bedeutung ist der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff. Ob und inwieweit Organvertreter juristischer Personen als Arbeitnehmer in Betracht kommen, wird ausführlich erörtert. Die Autorin zeigt auf, wie Rechtsfragen des Konsultationsverfahrens sinnvoll gelöst werden können. Neben dem Beginn des Beteiligungsverfahrens ist vor allem der Umfang desselben von besonderem Interesse. Den Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben kommt weitreichende Bedeutung zu. Ob neben der Unwirksamkeit der Kündigung hinausgehende Nachteilsausgleichs- und Unterlassungsansprüche de lege lata bestehen beziehungsweise de lege ferenda erforderlich sind, wird diskutiert. Besonderheiten des Insolvenzverfahrens finden ebenfalls Berücksichtigung. Abschließend gibt der Beitrag einen Ausblick, welche gesetzgeberischen Anpassungen wünschenswert sind.

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2017

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