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Analogieverbot und Kontinuität

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Das strafrechtliche Analogieverbot kann auf eine bewegte Geschichte zurückblicken: Seine Deformierung zum Analogiegebot während des NS-Regimes, die Unterordnung der Gesetzesorientierung im politisch dominierten Strafrecht der DDR und eine bisweilen unsensible Auslegungspraxis der bundesdeutschen Gerichte insbesondere in den 1950er- und 1960er-Jahren haben seine Geltung im 20. Jahrhundert mehr als einmal in Frage gestellt. Die Arbeit begleitet die Entwicklung des Grundsatzes unter besonderer Berücksichtigung dieser Episoden und analysiert ausführlich die aktuelle Wahrnehmung, welche durch eine relativ hohe Prinzipientreue und den zunehmenden Einfluss des Bundesverfassungsgerichts gekennzeichnet ist. Darauf aufbauend positioniert sich der Autor zur strafrechtlichen Kontinuitätsdebatte und zeichnet schließlich das Bild eines – angesichts des ständig drohenden Einflusses von Politik – äußerst fragilen Strafrechts.

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Analogieverbot und Kontinuität, Christoph Fitting

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2016
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