Waffengesetz
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Am 1. Januar 1999 ist das Schweizerische Waffengesetz in Kraft getreten. Dieses wurde in der Folge mehrere Male revidiert. Obschon das Waffengesetz in der Praxis oft Anwendung findet, fehlte es in der Schweiz weitgehend an einer diesbezüglichen juristischen Auseinandersetzung. Der vorliegende Kommentar soll diese Lücke schliessen indem er unter Berücksichtigung der aktuellsten Literatur und Rechtsprechung die heute geltenden Bestimmungen des Waffengesetzes erläutert. Dabei werden sämtliche relevanten Themenbereiche behandelt. Aufgrund der Tatsache, dass in der Schweiz viele Personen eine Waffe besitzen und sich dadurch mit Rechtsfragen rund um Waffen auseinandersetzen müssen, wird dieser Kommentar nicht nur für Juristen, sondern auch für weiter Interessierte ein wertvolles Hilfsmittel sein.