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Die Weiterveräußerung von Eintrittskarten

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Der „Schwarzmarkt“ mit Eintrittskarten wächst und hat sich in den letzten Jahren zu einem Dauerthema für Wissenschaft und Praxis entwickelt. Während früher der Tickethandel auf den Straßen stattfand, hat er durch die Weiterveräußerung über das Internet eine neue Qualität erhalten. Profivereinen der deutschen Fußballliga und Veranstaltern vergleichbarer sportlicher und kultureller Großereignisse versuchen nun verstärkt, den preistreibenden Handel zu unterbinden. Die Veröffentlichung beleuchtet die einschlägigen Rechtsgrundlagen rund um diese Thematik und geht der Frage nach, ob und inwieweit der Veranstalter den sog. „Schwarzmarkt“ (unautorisierten Ticket-Zweitmarkt) zulässigerweise unterbinden kann. Neben wertpapier-, marken-, kartell- und lauterkeitsrechtlichen Aspekten, setzt sich der Verfasser im Rahmen einer AGB-rechtlichen Prüfung schwerpunktmäßig mit der Schutzwürdigkeit der divergierenden Interessen ausführlich auseinander. In diesem Zusammenhang werden die von Veranstalterseite vorgebrachten Argumente – insbesondere die Gewährleistung der Stadionsicherheit, Gefahr der Rufbeeinträchtigung und Notwendigkeit der Aufrechterhaltung eines sozialen Preisgefüges – kritisch begutachtet. Unter Einbeziehung der erzielten Ergebnisse wird abschließend das Erfordernis eines Einschreitens durch den Gesetzgeber diskutiert. Hierbei berücksichtigt der Verfasser auch wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Überlegungen in seiner Bewertung. Abschließend wird die Möglichkeit einer Umstellung auf papierlose Eintrittskarten erörtert und internationale Vergleiche im Umgang mit der Thematik aufgezeigt.

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2017

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