Optimierungsmöglichkeiten des Kostentragungsmodells des § 40 Abs. 1 BetrVG
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Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Tragung der durch die Betriebsratsarbeit entstehenden Kosten nach dem Betriebsverfassungsgesetz gibt in der Praxis regelmäßig Anlass zu Auseinandersetzungen über Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit einzelner Kostenpunkte. Diese Auseinandersetzungen beschränken sich zumeist auf das Verhältnis von Arbeitgeber und Betriebsrat, während die Belegschaft hiervon nichts erfährt und als vermeintlich „Unbeteiligter“ auch kein nennenswertes Interesse daran zeigt. Jedoch machen Fälle, in denen der Arbeitgeber mit der Streichung freiwilliger Leistungen oder gar mit Betriebsstilllegungen auf gestiegene Betriebsratskosten reagiert, deutlich, dass die Kosten ihres Repräsentationsorgans für die Belegschaft durchaus von Interesse sein sollten. Die erforderliche Transparenz ist gesetzlich allerdings nicht vorgesehen. Wie es anders gehen kann, zeigt ein Blick auf die starken Kontrollrechte der Belegschaft im österreichischen Arbeitsverfassungsgesetz. Hintergrund ist ein dem Modell der Arbeitgeberfinanzierung diametral entgegenstehendes Modell der Finanzierung wesentlicher Kosten des Betriebsrats über eine Umlage der Mitarbeiter. Der Frage, ob das österreichische Modell Ansätze für eine Optimierung des deutschen Kostentragungsmodells bieten könnte, geht diese Dissertation in rechtsvergleichender Weise nach. Dabei werden unter einem interdisziplinären Ansatz auch historische, wirtschaftliche und soziologische Aspekte einbezogen und statistisch ausgewertet.