Das bauplanungsrechtliche Verbot der Ortsbildbeeinträchtigung und seine Bedeutung für die Zulässigkeit von Baugerüstwerbung
Autoren
Mehr zum Buch
Das Ortsbild gilt gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB als besonderes Schutzgut des Bauplanungsrechts. Gleichwohl führt das in § 34 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BauGB kodifizierte Verbot der Ortsbildbeeinträchtigung in Rechtsprechung und Literatur bislang ein Schattendasein. Vorliegende Veröffentlichung rückt diese zu Unrecht vernachlässigte Vorschrift in das kollektive öffentlich-rechtliche Bewusstsein. Einleitend erörtert der Verfasser die historische Entwicklung des Ortsbildschutzes in Deutschland und zeigt den Weg des Verbots der Ortsbildbeeinträchtigung in das BauGB auf. Anschließend grenzt der Autor das bundesrechtliche Bauplanungsrecht detailliert vom landesrechtlichen Bauordnungsrecht ab. Dabei dekonstruiert er u. a. die sog. Unmittelbarkeitsformel des BVerfG und legt überzeugend dar, dass die Trennung der Kompetenzräume anhand einer Konkretisierung des Begriffs „Bodenrecht“ i. S. v. Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG zu erfolgen hat. Auf Basis einer umfassenden Prüfung der einschlägigen Grundrechtspositionen präzisiert der Verfasser sodann die Begriffe „Ortsbild“ und „Beeinträchtigung“. Ferner weist er u. a. nach, dass die von der herrschenden Meinung zur Beurteilung einer Ortsbildbeeinträchtigung herangezogene Kunstfigur des „gebildeten Durchschnittsmenschen“ als Prüfungsmaßstab versagt. Vorzugswürdig ist stattdessen eine Kombination aus sachverständiger Kompetenz und originärer richterlicher Bewertung. Darüber hinaus grenzt der Autor das planungsrechtliche Beeinträchtigungsverbot – exemplarisch an Art. 8 S. 2 BayBO – von den bauordnungsrechtlichen Verunstaltungsverboten ab. Am Ende des allgemeinen Teils werden weitere gesetzliche Instrumente des Ortsbildschutzes untersucht. Im Zentrum der Ausführungen stehen insoweit die Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB sowie örtliche Bauvorschriften (z. B. nach Art. 81 BayBO). Der besondere Teil der Publikation widmet sich einer ebenso kontemporären wie praxisrelevanten Spezialform der Außenreklame: Baugerüstwerbung. Dabei diskutiert der Verfasser zunächst deren grundrechtlichen Schutz. Anschließend prüft er detailliert, welche planungsrechtlichen Grenzen ihr § 34 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BauGB setzt. Abschließend eruiert der Verfasser weitere gesetzliche Zulässigkeitsschranken der Baugerüstwerbung, insbesondere das planungsrechtliche Einfügungsgebot, das bauordnungsrechtliche Verunstaltungsverbot, das Denkmalschutzrecht, straßen- und verkehrsrechtliche Aspekte sowie naturschutzrechtliche Kriterien.