Die Geltung des Trennungsgrundsatzes im Internet
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Die Veröffentlichung geht der Frage nach der Geltung des Trennungsgrundsatzes im Internet nach. Dieser ist im Bereich des Presse- und Rundfunkrechts bereits Gegenstand umfassender Untersuchungen, wohingegen für dessen fragliche Geltung im Internet häufig lediglich darauf verwiesen wird, dass er „medienspezifisch anzuwenden“ sei. Im Rahmen der Studie wird untersucht, was sich hinter dieser Formel verbirgt. Als Maßstab bei der Konkretisierung wird das lauterkeitsrechtliche Verbraucherleitbild der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG) herangezogen. Dieses bedarf aufgrund neuerer Judikatur, zuvörderst der Entscheidung des EuGH in der Rechtsache „Purely Creative“, indes selbst einer näheren Untersuchung dahingehend, ob es durch die benannte Entscheidung Veränderungen erfahren hat. Bei der Anwendung des Verbraucherleitbildes im Internet stellt sich zudem die Frage, ob und wie dieses medienspezifisch konkretisiert werden kann und muss. Tatbestandliche Voraussetzung des Trennungsgrundsatzes ist das Vorliegen eines redaktionellen Inhalts. Dabei stellen sich im Internet völlig neue Probleme, die bereits in terminologischer Hinsicht beginnen, denn welche Inhalte als redaktionell einzuordnen sind, ist gerade im Zeitalter des sog. Web 2.0 nicht immer einfach zu beantworten. An dieser Stelle setzt die Untersuchung an und bezieht auch aktuelle Probleme, bspw. Produktbewertungen bei YouTube, mit ein. Neben der Herausarbeitung und Anwendung von Kriterien aus Rechtsprechung und Schrifttum zu den klassischen Medien werden eigene Kriterien entwickelt, mit deren Hilfe im Einzelfall praxistauglich bestimmt werden kann, ob ein redaktioneller Inhalt vorliegt und der Trennungsgrundsatz somit eingreift. Zudem werden verschiedene Inhalte, auch solche des Web 2.0, daraufhin untersucht, ob es sich bei ihnen anhand der herausgearbeiteten und entwickelten Kriterien um redaktionelle Inhalte handelt. Schließlich werden verschiedene für das Internet typische Werbearten daraufhin untersucht, ob und welche Probleme sie vor dem Hintergrund des Trennungsgrundsatzes aufwerfen.