Die Haftung von Überwachungsorganisationen unter besonderer Berücksichtigung des TÜV
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KlappentextDie Bedeutung von Prüfungen und Zertifizierungen nimmt in der heutigen Zeit stetig zu; Zertifikate für Fitness-Studios, Reitsportartikel und Schulranzen gehören zum Standardangebot der zuständigen Prüfstellen, deren Geschäftsfeld stetig wächst und sich durch alle Bereiche des täglichen Lebens zieht. Daher verwundert es nicht, dass sich die Rechtsprechung immer häufiger mit den Folgen einer schlechten Bewertung eines Sachverständigen, die der Betroffene nicht akzeptieren möchte, auseinanderzusetzen hat. Die vorliegende Arbeit widmet sich der Frage, welche rechtlichen Konsequenzen an eine falsche Bewertung oder Auskunft eines Experten geknüpft sind. Der in der Öffentlichkeit breit diskutierte Skandal um den französischen Brustimplantate- Hersteller Poly Implant Prothèse (PIP) hat die Notwendigkeit einheitlicher rechtlicher Rahmenbedingungen offen zutage treten lassen und den TÜV Rheinland und dessen Haftung mehr und mehr in den Fokus gerückt. Obwohl dieser Fall in den Medien nicht eben stiefmütterlich behandelt worden ist, fehlt es sowohl in Deutschland als auch in Frankreich an einer vertieften juristischen Durchdringung der streitentscheidenden Rechtsfragen. Auch die nationale Haftung der deutschen TÜV und vergleichbarer Überwachungsorganisationen, die zum einen staatsentlastend, zum anderen freiwirtschaftlich tätig werden und Expertisen abgeben, ist bisher in der rechtswissenschaftlichen Literatur nicht abschließend geklärt. Diese Lücke versucht die vorliegende Arbeit zu schließen; sie will durch eine kritische Analyse des geltenden Rechts in Deutschland und Frankreich das Bedürfnis nach gesetzgeberischer Initiative, auch auf europäischer Ebene, aufzeigen. Dabei steht der PIP-Skandal im Zentrum des Interesses.