Grenzen, Steine, Sechsersprüche
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Die ‚Sechser‘ waren ein Gremium von Feldgeschworenen der Spessartgemeinde Frammersbach. Sie bildeten einen Teil des Dorfgerichts mit Entscheidungs- und Strafgewalt in allen Gemarkungsfragen. Von 1572-1764 führten die ‚Sechser‘ ein Protokollbuch, in dem über 200 ‚Sechsersprüche‘ festgehalten sind. Daneben wurden zwei große ‚Landleitungen‘, vollständige Gemarkungsbeschreibungen, niedergeschrieben. Das ‚Sechserbuch’ zählt zu den Rechtsquellen des ländlichen Raumes. Anders als die meisten schriftlichen Zeugnisse entstammt es jedoch nicht der herrschaftlichen Gerichtsbarkeit, sondern ging unmittelbar aus der Rechtspflege der genossenschaftlich organisierten Dorfgerichtsbarkeit selbst hervor. Die Protokolle erlauben über einen Zeitraum von 200 Jahren einen intensiven Einblick in die sonst kaum dokumentierte dörfliche Rechtspraxis. Sie erzählen vom alltäglichen Rechtsstreit um Grundstücksgrenzen, Wege- und Wasserecht. Die Sechsersprüche künden aber auch vom gelegentlich spannungsgeladenen Verhältnis zur weltlichen Herrschaft, von der Praxis der Friedenswahrung in der dörflichen Gesellschaft und vom Verhältnis von Mündlichkeit und Schriftlichkeit im Recht.