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Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Bei krankheitsbedingten Kündigungen muss das BEM im Rahmen der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. Es gilt für alle Mitarbeiter, unabhängig vom Zusammenhang der Arbeitsunfähigkeit mit dem Arbeitsplatz. Das BEM zielt darauf ab, die Arbeitsunfähigkeit zu beenden und Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderungen dauerhaft auf geeigneten Arbeitsplätzen einzusetzen. Eine sinnvolle Umsetzung sollte durch eine Betriebsvereinbarung unterstützt werden. Die 4. Auflage behandelt umfassende neue Rechtsprechung, einschließlich des Beschlusses des BAG zur Mitbestimmung beim BEM, dem fehlenden Anspruch auf Rechtsbeistand bei BEM-Gesprächen und der Pflicht zum BEM vor Kündigungen bei häufigen Kurzerkrankungen und Langzeiterkrankungen. Zudem wird das BEM vor Kündigungen trotz Erhalt einer Erwerbsminderungsrente thematisiert. Der Inhalt umfasst die Verfahren des BEM, die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern, Beschäftigten, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung, Regelungsformen und Gestaltungsbereiche sowie die Auswirkungen des BEM auf krankheitsbedingte Kündigungen und die stufenweise Wiedereingliederung.
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BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement, Sigrid Britschgi
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- 2019
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