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Entgeltordnung TVöD-VKA

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Meilenstein für ein modernes öffentliches Tarifrecht Mit der Tarifeinigung in der Lohnrunde wurde im April 2016 nach fast zehnjährigen Verhandlungen auch die neue Entgeltordnung zum TVöD zwischen Gewerkschaften und kommunalen Arbeitgebern (VKA) vereinbart. Sie tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft und löst die Übergangsregelung der Weitergeltung der bisherigen Anlagen 1a und 1b zum BAT und der Zuordnung der Vergütungsgruppen zu den Entgeltgruppen des TVöD nach der Anlage 3 zum TVÜ-VKA ab. Gleichzeitig ist sie die erste umfassende Überarbeitung aller Eingruppierungsmerkmale seit 50 Jahren. Mit der neuen Entgeltordnung sind deutliche Verbesserungen verbunden: Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1a zum BAT bis einschließlich Vergütungsgruppe Vc mit Aufstiegen nach bis zu sechs Jahren werden mindestens der nächst höheren Entgeltgruppe zugeordnet Tätigkeitsmerkmale, in denen eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung im dualen System gefordert wird, werden mindestens der Entgeltgruppe 5 zugeordnet Die bisherige bis zu einjährige Einarbeitungszeit in einer niedrigeren Entgeltgruppe entfällt Die Entgeltgruppen 4 und 7 werden für den Bereich der Angestelltentätigkeiten geöffnet. Es wird eine Entgeltgruppe 9c mit Beträgen zwischen der EG 9 und der EG 10 neu geschaffen Es werden zusätzliche Tätigkeitsmerkmale geschaffen im Allgemeinen Teil der Entgeltordnung für den Verwaltungsdienst und für den Sparkassendienst Für Pflegekräfte wird eine neue Entgelttabelle P mit verbesserten Stufenregelungen und z. T. verbesserten Beträgen geschaffen Alle Beschäftigtengruppen profitieren davon, dass ab 1. März 2017 Höhergruppierungen aufgrund Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeitsstufen gleich erfolgen

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ISBN
9783766366405

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2017

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