Der Mietvertrag im Insolvenzverfahren
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Insolvenzverwalter finden in nahezu jedem Insolvenzverfahren Mietverträge vor – sei es über die Geschäftsräume oder die Wohnung des Schuldners, sei es über Immobilien, die vom Insolvenzschuldner vermietet wurden. Allerdings teilen sie nicht das gleiche Schicksal im Insolvenzverfahren! Ob ein Mietvertrag in der Insolvenz eines Vertragspartners fortgeführt wird, hängt davon ab, was vermietet wurde, ob der Mietgegenstand bereits an den Mieter übergeben wurde und welcher Vertragspartner in Insolvenz ist. Mit der Freigabe der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners, der Enthaftungserklärung nach § 109 Abs. 1 S. 2 InsO und einem Sonderkündigungsrecht hat der Insolvenzverwalter zusätzlich die Möglichkeit, das Schicksal des Mietvertrags noch während des Insolvenzverfahrens maßgeblich und ohne Einflussmöglichkeit des Vermieters zu gestalten. Das Werk gibt einen Überblick über die Rechtsfolgen der Insolvenzeröffnung in den unterschiedlichen Mietvertragskonstellationen. Insbesondere wird dargelegt, wer wann Vertragspartner ist (und Miete zahlen muss), wem welche Kündigungsrechte zustehen und welche Abwicklungsansprüche bestehen. Beispielsfälle, Übersichten und Musterformulierungen sollen die Abwicklung von Mietverträgen in der Praxis sowohl für Insolvenzverwalter als auch für Gläubiger erleichtern.