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Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern

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Das Beamtenversorgungsrecht hat seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 eine große Regelungsvielfalt erfahren, da der Bund nur noch die Gesetzgebungskompetenz für die Regelung der Versorgung der Bundesbeamten besitzt. Das Werk dokumentiert die erreichte Regelungsvielfalt durch den Abdruck des Beamtenversorgungsgesetzes des Bundes, des Altersgeldgesetzes des Bundes und der Beamtenversorgungsgesetze aller Bundesländer. Ergänzend zum Gesetzesabdruck erfolgt eine ausführliche Einleitung zum Versorgungsrecht, eine detaillierte synoptische Gegenüberstellung der einzelnen Versorgungsgesetze und eine Dokumentation ausgewählter, zentraler Gesetzesbegründungselemente. Ziel des Buches es ist, den mit Versorgungsrechtsfragen befassten Personenkreisen eine detaillierte, zugleich aber noch handliche Darstellung des derzeit geltenden Beamtenversorgungsrechts zu liefern, die zugleich die föderale Entwicklungsdynamik deutlich werden lässt.

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Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern, Timo Hebeler

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2017
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