Die kalte Zwangsverwaltung
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Nicht wegzudenken aus der Immobilienverwertung im Insolvenzverfahren - die kalte Zwangsverwaltung. Diese von der Praxis entwickelte Verwertungsform basiert auf privatrechtlichen Vereinbarungen, aufgrund derer Immobilienerträge vom Insolvenzverwalter an Grundpfandgläubiger ausgekehrt werden. Insolvenzverwalter und Gläubiger vermeiden damit eine reguläre Zwangsverwaltung nach dem ZVG. Denn die vom Gesetzgeber vorgesehene Zwangsverwaltung nach dem ZVG bringt für beide Seiten Nachteile mit sich (v. a. Gebühren, Organisationsaufwand, administrative Beschränkungen, Zeitverlust). Das von der Praxis geschaffene Alternativinstrument „kalte Zwangsverwaltung“ vermeidet die Nachteile, doch sie wirft auch vielfältige Fragestellungen auf – rechtlich und wirtschaftlich. Dogmatisch fundiert und praxisorientiert beantwortet das vorliegende Werk umfassend Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit der kalten Zwangsverwaltung – und zu ihrer vertraglichen und organisatorischen Umsetzung. Dabei wird auf Modelle und Klauseln zum Ausgleich unterschiedlicher wirtschaftlicher Interessen ebenso eingegangen wie auf steuerrechtliche Fragen und vergütungsrechtliche Themen. Auch die zunehmend relevante kalte Zwangsverwaltung von Schiffen findet in einem eigenen Kapitel Beachtung. Das Werk richtet sich damit nicht nur an die insolvenzrechtliche Forschung, sondern auch an Insolvenzverwalter und Praktiker aus dem Kredit-, Immobilien- und Schiffsbereich.