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Ungeschriebenes Hauptversammlungserfordernis beim Beteiligungserwerb?

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Die Arbeit untersucht die umstrittene Fragestellung, ob ein ungeschriebenes Hauptversammlungserfordernis beim Beteiligungserwerb durch eine Aktiengesellschaft bestehen kann. Die Analyse de lege lata anhand der Leitlinien der Holzmüller/Gelatine-Rechtsprechung des BGH führt zu dem Ergebnis, dass ein Hauptversammlungserfordernis beim Beteiligungserwerb qualitativ nur hinsichtlich als Gegenleistung aufgewendeter Barmittel (und nicht hinsichtlich aufgewendeter Anteile der Erwerberin) in Betracht kommt und quantitativ nur in extremen Ausnahmefällen zu bejahen ist, wenn die aufgewendeten Barmittel 75 bis 80 Prozent der Aktiva der Erwerberin gemessen an deren (Konzern-)Bilanzsumme ausmachen. Diese hohen Anforderungen waren auch in dem prominenten Fall Commerzbank/Dresdner Bank nicht erfüllt. Im Rahmen der Analyse de lege ferenda werden alternative Lösungsansätze der Fragestellung in England und den USA aufgezeigt und es wird eine rechtsökonomische Analyse des Zustimmungserfordernisses vorgenommen.

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2017

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