Rückforderung von Ausbildungskosten durch den Arbeitgeber
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In einer modernen Wirtschaft ist es für die Unternehmen unverzichtbar, dass sie ihre Mitarbeiter ständig aus- und weiterbilden lassen. Nach statistischen Erhebungen haben über 80% der Unternehmen oft erhebliche Mittel hierfür aufgewendet. Der Finanzierungsanteil ist in dem letzten Jahrzehnt erheblich angestiegen. Er betrug im Jahr 2013 mehr als 33 Mrd. Euro. Um zu verhindern, dass die mit erheblichen Kosten aus- und weitergebildeten Arbeitnehmer das Unternehmen nach Abschluss dieser Ausbildung bald wieder verlassen, um aufgrund ihrer erworbenen Kenntnisse in einem anderen Unternehmen eine günstigere Stellung zu erhalten, wird in aller Regel vereinbart, dass die Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Kosten der Ausbildung ganz oder teilweise zu erstatten haben, wenn sie ihren Arbeitsplatz vor Ablauf einer bestimmten Zeit verlassen. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob und in welchem Umfang derartige Rückzahlungsklauseln zulässig sind.