Gesellschaftsorgane zwischen Aktienrecht und Strafrecht
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Im Falle wankender oder konkursiter Unternehmen, ja bereits bei hohen Geschäftsverlusten, erwartet die Öffentlichkeit nicht mehr nur, dass die Unternehmensführung mit ihrem Vermögen für den der Gesellschaft zugefügten Schaden einsteht. Vielmehr fordert sie regelmässig kumulativ das Einschreiten der Strafbehörden. Unklar ist derweil, ob und inwieweit zivilrechtliches Fehlverhalten tatsächlich strafrechtliche Konsequenzen zu zeitigen vermag. Die vorliegende Habilitationsschrift setzt sich vor diesem Hintergrund mit den Wechselwirkungen zwischen Gesellschaftsrecht und Strafrecht auseinander und untersucht, ob sich Gesellschaftsorgane durch aktienrechtlich sorgfaltswidriges Verhalten zugleich (zwangsläufig) strafbar machen. Zu diesem Zweck werden die Haftungsvoraussetzungen der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit (Art. 754 OR) und die Tatbestandsmerkmale der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) sowie der Misswirtschaft (Art. 165 StGB) einer eingehenden und vergleichenden Prüfung unterzogen.