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Die Rechtskontrolle von Wassergebühren und Wasserpreisen

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Ein zentrales Thema für die kommunale Wasserwirtschaft ist die anhaltende fachwissenschaftliche Diskussion über die Höhe von Trinkwasserentgelten. Viele kommunale Wasserversorger stehen wirtschaftlich vor der Überlegung, den aktuellen Herausforderungen mit einer Änderung der Entgeltgestaltung zu begegnen. Durch rückläufige Wassergebräuche, verändertes Nutzerverhalten sowie klimatische und demografische Veränderungen wird es zunehmend anspruchsvoller, kostendeckende und doch möglichst stabile Trinkwasserentgelte zu gewährleisten. Auch rechtlich bleiben seit der Präzedenzentscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall enwag Wetzlar vom 02. Februar 2010 (KVR 66/08) die Trinkwasserpreise im Fokus der Kartellbehörden. Mehrfach wurden seitdem Sektoruntersuchungen durchgeführt und einzelne Verfahren zur Überprüfung missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise eingeleitet. Im Rahmen der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Jahr 2013 wurde klargestellt, dass nur privatrechtliche Entgelte der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle unterliegen. Dennoch bleiben auch Unternehmen, die für die Trinkwasserversorgung öffentlich-rechtliche Benutzungsgebühren erheben, als Vergleichsunternehmen, die in eine kartellrechtliche Untersuchung einbezogen werden können, relevant. Diese Abhandlung zeigt die komplexen Strukturen der Kalkulation und Kontrolle von Entgelten im Bereich der Trinkwasserversorgung auf und stellt die rechtlichen und methodischen Rahmenbedingungen und Grenzen der Kontrolle von Trinkwasserentgelte durch die Kommunalaufsichtsbehörden einerseits und durch die Kartellbehörden andererseits einander umfassend analysierend gegenüber.

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2017

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