
Parameter
Mehr zum Buch
§ 130 Abs. 4 StGB ist eingebettet in die historische Kontinuität des Meinungsstrafrechts, das im Konflikt zwischen Regierung und Opposition machtpolitischen Interessen dient. Der von der Norm vorgeblich geschützte „öffentliche Frieden“ ist lediglich eine Chiffre für das zugrundeliegende Bestreben, politische Macht zu sichern. Angesichts dieses Normzwecks zeigt das vorliegende Werk eine deutlich präzisere Auslegung der Tatbestandsmerkmale auf. Die vom Bundesverfassungsgericht angenommene Vermutungsregelung zur Bejahung der Tatbestandsmerkmale der Störung des öffentlichen Friedens und der Verletzung der Würde der Opfer ist mit dem Schuldgrundsatz nicht vereinbar. An ihre Stelle setzt der Autor eine normative Prüfung, die durch abstrakt-empirische Überlegungen für den Bürger vorhersehbarer ist. Entgegen der Annahme des Bundesverfassungsgerichts existiert auch keine artikelimmanente Schranke innerhalb des Art. 5 GG. Da auch alle übrigen Rechtfertigungsversuche nicht überzeugen, ist der durch § 130 Abs. 4 StGB erfolgende Eingriff in die Meinungsfreiheit verfassungswidrig. Ferner wird ein Verstoß gegen Art. 21 sowie Art. 3 Abs. 1 und 3 GG begründet. Als feindstrafrechtliche Regelung ist § 130 Abs. 4 StGB eine Norm wider die Aufklärung, die als Gesinnungsstrafrecht das Prinzip der Meinungsfreiheit verletzt. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, auf dieses Prinzip und den mündigen Bürger zu vertrauen.
Buchkauf
Volksverhetzung und das Prinzip der Meinungsfreiheit, Mike Ulbricht
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2017
Lieferung
- Gratis Versand in ganz Deutschland!
Zahlungsmethoden
Keiner hat bisher bewertet.