Judikative Rechtserzeugung
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Gerichte entscheiden nicht nur konkrete Streitigkeiten, sie tragen auch maßgeblich zur Auslegung, Konkretisierung und Fortbildung des Rechts bei. Der rechtliche Stellenwert dieses Beitrags der dritten Gewalt in der Rechtsordnung ist jedoch unklar: Müssen Gerichte die Rechtsprechung anderer Gerichte und insbesondere die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Kenntnis nehmen oder gar befolgen? Wirken Gerichtsentscheidungen ähnlich wie Rechtsnormen? Und wie verhält sich judikative Rechtserzeugung zu legislativer Rechtsetzung? Mehrdad Payandeh nähert sich diesen Fragen aus rechtstheoretischer und verfassungsrechtlicher Perspektive. Aufbauend auf dem Rechtsstaatsprinzip sowie dem Demokratieprinzip wird die judikative Rechtserzeugung in der grundgesetzlichen Funktionenordnung verortet, dogmatische Fragen der Präjudizienwirkung werden rekonstruiert, und Grundzüge des methodischen Umgangs mit Präjudizien werden entwickelt.