Öffentliche Unternehmen in Privatrechtsform und ihre demokratische Legitimation
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Der Autor geht der Frage nach, ob und unter welchen Bedingungen die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand den Anforderungen des Demokratieprinzips des Grundgesetzes genügt, wenn sie in den privatrechtlichen Kapitalgesellschaftsformen der Aktiengesellschaft und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfolgt. Ausgehend von der Prämisse, dass die unternehmerische Betätigung der öffentlichen Hand auch dann verfassungsgebundenes Staatshandeln bleibt, wenn sie mittels privatrechtlich organisierter öffentlicher Unternehmen erfolgt, gelangt der Autor zu der Erkenntnis, dass auch die Unternehmenstätigkeit öffentlich beherrschter Unternehmen in Privatrechtsform demokratisch legitimiert werden muss. Hieran anknüpfend wird erörtert, ob und inwieweit die aus dem Demokratieprinzip folgenden Einwirkungspflichten der öffentlichen Hand auf ihre privatrechtlich organisierten öffentlichen Unternehmen im geltenden Aktien- und GmbH-Recht umgesetzt werden können. Untersucht werden dabei nicht nur die klassischen Einwirkungsmöglichkeiten von Staat und Kommunen in Gestalt von Weisungs- und Informationsrechten, sondern auch die weitergehenden Einwirkungsmöglichkeiten die das Satzungs-, Vertrags- und Konzernrecht eröffnen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass es entgegen der Lehre vom Verwaltungsgesellschaftsrecht keiner Modifizierung des Gesellschaftsrechts bedarf, um ein hinreichendes demokratisches Legitimationsniveau in Eigen- und Beteiligungsgesellschaften der öffentlichen Hand sicherzustellen. Sowohl das geltende Aktien- als auch GmbH-Recht eröffnen der öffentlichen Hand hinreichende Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten zur Erfüllung der unter dem Blickwinkel des Demokratieprinzips gebotenen Einwirkungspflichten.