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Der Firmenwagen

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Die steuerlichen Regelungen zum Firmenwagen ändern sich laufend, z. B. zuletzt durch die Vergünstigungen für Hybridelektrofahrzeuge und Elektrofahrzeuge. Wegen der Abweichungen zwischen Ertrag- und Umsatzsteuerrecht sind die Varianten im Laufe der Zeit immer umfangreicher geworden. Einmal Firmenwagen, immer Firmenwagen, so urteilt der BFH. Wer seinen PKW zulässigerweise als gewillkürtes Betriebsvermögen ausgewiesen hat, der kann ihn auch dann im Betriebsvermögen lassen, wenn die betriebliche Nutzung unter 10 % sinkt. Eine Entnahme erfolgt nur, wenn der Unternehmer diese ausdrücklich erklärt (bucht). Durch BFH-Urteile und Gesetzesänderungen hat sich außerdem die Anwendung der Entfernungspauschale geändert. Das ist insbesondere von Bedeutung, wenn der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlässt, den er auch für Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb nutzen darf. Ob nur die Entfernungspauschale abziehbar ist, hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer bzw. Unternehmer eine erste Tätigkeitsstätte bzw. eine erste Betriebsstätte hat. Dieses Buch ermöglicht es, sich gezielt mit den Informationen zu befassen, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Firmenwagens benötigt werden. Die Darstellung verbindet die ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Behandlung und zeigt, worauf es beim PKW tatsächlich ankommt – von der Anschaffung bis zur Entnahme oder Veräußerung. Es wird aufgezeigt, wie Fehler und unzweckmäßige Gestaltungen und damit unnötige Steuerbelastungen mit Hilfe des Steuerberaters vermieden werden können.

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Der Firmenwagen, Wilhelm Krudewig

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Erscheinungsdatum
2017
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