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Rechtsbehelfe Privater gegenüber der Hoheitsgewalt in der Russischen Föderation

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Die in den 1990er Jahren begonnene Anpassung der russischen Rechtsordnung an die neuen gesellschaftlichen Gegebenheiten schreitet voran. Neben grundlegenden Reformen des Privatrechts rückte dabei zuletzt auch die Verbesserung der Rechtsstellung privater Rechtsträger gegenüber Organen der öffentlichen Hoheitsgewalt in den Fokus. Ein Ansatzpunkt ist unter Anderem das in Artikel 33 der russischen Verfassung normierte Recht Privater, sich mit einem Begehren in Form einer Eingabe direkt an die Hoheitsgewalt zu wenden. Die Ausgestaltungen dieses Eingaberechts auf föderalgesetzlicher sowie föderalexekutiver Ebene bilden den Schwerpunkt der vorliegenden Untersuchung.

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2017

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