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Die strafrechtliche Aufarbeitung der Wirtschafts- und Finanzkrise

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Der Wirtschafts- und Finanzkrise von 2008 liegt ein multifaktorieller Ursachenkomplex zugrunde. Die vorliegende Arbeit analysiert die Möglichkeiten, die komplexen Sachverhalte mit den Mitteln des Strafrechts aufzuarbeiten. In diesem Zusammenhang wird vor allem auf ein Defizit im Hinblick auf ein strafrechtliches Abschreckungs- und Normintegrationspotential im Vorfeld der Krise hingewiesen. Eine detaillierte Darstellung der strafrechtlichen Subsumtion der krisenursächlichen Sachverhalte unter § 266 StGB führt zu dem Ergebnis, dass mehrere evidente und gravierende Pflichtverletzungen der Verantwortlichen vorliegen. Insbesondere wird dargelegt, ob Entscheidungen auf Grundlage ausreichender Informationen getroffen worden sind, Existenzgefährdungen vorlagen, ein ausreichendes Risikomanagement stattfand, das Schaffen von Klumpenrisiken pflichtwidrig war, welche Rolle Bonizahlungen spielten und ob Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder ihre Überwachungspflichten verletzt haben.

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2017

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