Sinti und Roma - "nicht aus Gründen der Rasse verfolgt"?
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In der deutschen Nachkriegsgeschichte war der Umgang mit der Verfolgung von Sinti und Roma im Nationalsozialismus ein unrühmliches Kapitel. Über Jahrzehnte wurde ihnen vielfach die Anerkennung als NS-Verfolgte verwehrt. Den Tiefpunkt markierte das 1956 ergangene höchstrichterliche Urteil des Karlsruher Bundesgerichtshofs. Demnach seien die Deportationen von „Zigeunern“ im Jahr 1940 keine rassische Verfolgungsmaßnahme, sondern eine übliche polizeiliche Präventivmaßnahme gewesen. Obgleich das Urteil keinen langen Bestand hatte, blieb vielen Sinti und Roma bis in die 1980er Jahre eine Entschädigung verwehrt. Die Autorin skizziert die Verfolgung dieser Gruppe zwischen 1933 und 1945 und zeigt dabei badische Besonderheiten auf. Sie behandelt die Frage, warum Sinti und Roma danach einer diskriminierenden Rechtsprechung ausgesetzt blieben und worauf die nach 1945 anhaltende Stigmatisierung gründete. Dabei werden personelle Kontinuitäten von „Zigeunerexperten“ in Polizei und Verwaltung aufgedeckt.