Die Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Vereinsvorstands
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Ehrenamtliche Tätigkeiten sind im Vereinsleben unabdingbar – auch auf Vorstandsebene. Dabei wird unter ehrenamtlicher Tätigkeit häufig nicht nur eine völlig unentgeltliche, sondern auch eine lediglich „nicht hauptamtliche“ Tätigkeit verstanden. Organmitglieder, insbesondere Vorstände in Großverbänden, erhalten für ihr nebenberufliches Engagement jedoch häufig jährliche pauschale Aufwandsentschädigungen im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Diese Zahlungen können insbesondere steuer- und sozialversicherungsrechtlich relevant sein, was häufig nicht beachtet wird. Die Verfasser setzen sich mit der Einordnung von Organvergütungen in allen relevanten Rechtsgebieten auseinander und stellen die sich stetig verschärfende Praxis der Sozialversicherungsträger auch unter Analyse der einschlägigen Rechtsprechung dar. Es werden die Wertungswidersprüche zwischen den einzelnen Rechtsgebieten aufgezeigt und ein Anstoß für die längst überfällige juristische und politische Diskussion der Themen gegeben.