Der Schutz des Mobiliarbesitzers ohne unmittelbare Sachherrschaft
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Im Wege des Rechtsvergleichs setzt sich der Autor mit den Rechtsinstituten des mittelbaren Besitzes im deutschen Recht und des Bailment im Common Law auseinander. Die Rechtsnatur des mittelbaren Besitzes ist in der deutschen Rechtswissenschaft bis zum heutigen Tage umstritten und das Bailment ist ein in deutscher Sprache bislang kaum untersuchtes Rechtsinstitut. Der Autor zeigt einerseits die Parallelen der beiden sachenrechtlichen Rechtsinstitute auf, die sich in ihrer Bedeutung für die Zuordnung dinglicher Rechte und des an sie anknüpfenden Besitzschutzes zeigen. Andererseits arbeitet er die entscheidende Bedeutung des Besitzmittlungswillens für die Bestimmung der Rechtsnatur des mittelbaren Besitzes heraus, der – anders als das unmittelbare Recht zum Besitz des Bailor – echter Besitz ist.