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Ein Leistungsschutzrecht sui generis für Sportveranstalter

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Die Arbeit veranschaulicht die große Diskrepanz zwischen dem wirtschaftlichen Wert von Sportveranstaltungen und dem geringen rechtlichen Schutz der Sportveranstalter vor neuen Formen unbefugter unmittelbarer Leistungsübernahmen im Internet (z. B. illegale Live-Streams). Der Sportveranstalter kann sich zur Absicherung seiner schutzwürdigen Rechtspositionen bislang nur auf das Hausrecht und vertragliche Abreden berufen. Die aus den Grundrechtspositionen des Sportveranstalters ableitbaren staatlichen Schutzpflichten verpflichten jedoch den Gesetzgeber, zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung der schutzwürdigen Interessen der Sportveranstalter zu ergreifen. Ein besserer und angemessener Schutz der Veranstalterleistungen ist durch die Normierung eines einfachgesetzlichen Leistungsschutzrechts sui generis möglich.

Buchvariante

2017, hardcover

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