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Das Arzt-Patienten-Verhältnis ist durch ständige Veränderungen geprägt, insbesondere durch rasante medizinische und technische Entwicklungen. Das Patientenrechtegesetz reagiert darauf und schafft ein einheitliches vertragliches Pflichten- und Haftungsregime für die komplexe Rechtsbeziehung zwischen Patienten und Behandelnden. Ziel ist es, die Situation aller Beteiligten im Gesundheitswesen zu verbessern und Transparenz sowie Rechtssicherheit zu fördern. Bürger sollen ihre Rechte und Pflichten in einem verständlichen Gesetz nachlesen können. Die neuen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere §§ 630 a bis 630 h, orientieren sich an den Leitgedanken der Arzthaftung im deutschen Deliktsrecht. Sie umfassen vertragliche Haftungsgrundlagen für Behandlungsfehler, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten sowie die Einholung wirksamer Einwilligungen. Zudem sind besondere Beweislastverteilungen nach § 630 h BGB kodifiziert. Die kritische Analyse der Regelungen beleuchtet, ob die gesetzgeberischen Ziele mit den eingesetzten Mitteln erreicht werden können. Die Einführung eines neuen Vertragstyps, des Behandlungsvertrags, und die Offenbarungspflicht für Behandlungsfehler nach § 630 c BGB stellen wesentliche Neuerungen dar. Die zukünftige Beziehung zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung wird ebenfalls thematisiert. Zudem verpflichtet § 66 SGB V die gesetzlichen Krankenkassen, ihre Mitglieder im Verdachtsfall eines Beh
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Das Patientenrechtegesetz, Steffen Moritz Rützenhoff
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- 2017
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