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Das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Aufsichtssystem „Solvency II“ hat das Versicherungsaufsichtsrecht europaweit umfassend reformiert und betrifft die Aufsichtsräte von Versicherungsunternehmen in vielerlei Hinsicht. Die Verfasserin bietet praxisrelevante Antworten und Handlungsempfehlungen auf Fragen, die sich aus der Perspektive eines Aufsichtsrats im Solvency II-Regime ergeben. Ein Schwerpunkt liegt auf der Beschreibung der Pflichten des Aufsichtsrats in Bezug auf die Überwachung der reformierten Geschäftsorganisation. Dazu werden die Änderungen der Informationsversorgung des Aufsichtsrats durch das neue Kommunikationssystem im Versicherungsunternehmen behandelt. Die bestehenden Pflichten gemäß §§ 116, 93 AktG werden mit praxisnahen Empfehlungen erläutert. Ein weiterer Fokus liegt auf den verschärften Qualifikationsanforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder und der gesetzlich geregelten Gesamtqualifikation des Aufsichtsrats. Zudem werden europarechtswidrig umgesetzte Regelungen in § 24 VAG aufgezeigt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Anforderungen an die Tätigkeit des Aufsichtsrats, die Informationsversorgung sowie die erforderlichen Qualifikationen unter Solvency II gestiegen sind. Der Aufsichtsrat ist nun stärker in das Unternehmensgefüge integriert und kann nicht mehr als „Nebenamt“ betrachtet werden. Die Zielgruppe umfasst Aufsichtsräte von Versicherungsunternehmen, deren Berater und die Aufsichtsbehörden.
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Der Aufsichtsrat im Versicherungsunternehmen nach Solvency II, Rose-Luise Winkler
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- 2017
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