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Die Neuregelung der laufenden Versicherung im VVG 2008

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Ungeachtet ihrer praktischen Bedeutung für bestimmte Risikobereiche, wie der Transportversicherung, war die laufende Versicherung im VVG 1908 nur durch eine einzige Sonderregelung erfasst und seit Juli 1990 überhaupt nicht mehr im VVG erwähnt. Erst im reformierten VVG 2008 hat die laufende Versicherung nunmehr eine umfassendere Regelung in den §§ 53-58 VVG erfahren, welche aber - mit Ausnahme der Definition - gem. § 210 Abs. 1 VVG abdingbar sind. Dieses Buch befasst sich mit der Versicherungstechnik der „laufenden Versicherung“. Es wird untersucht unter welchen Voraussetzungen eine laufende Versicherung nach §§ 53 ff. VVG gegeben ist und in welcher Ausgestaltungsstruktur sie nach dieser Definition abgeschlossen werden kann. Es werden die Abweichungen der Sondervorschriften zur laufenden Versicherung von den allgemeinen Regelungen des VVG analysiert und gewürdigt und geprüft, wie sich die Sondervorschriften in der Versicherungspraxis auswirken. Die in diesem Buch unterbreiteten Änderungs-/Ergänzungsvorschläge für die untersuchten Regelungen werden am Ende des Buches in einer Synopse zusammengefasst dargestellt. Das Buch richtet sich an alle rechtskundigen Personen, die mit der laufenden Versicherung befasst sind, insbesondere Rechtswissenschaftler, aber auch an Praktiker, die eine weitergehende Auseinandersetzung mit den §§ 53 ff. VVG suchen.

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