Die Verjährung im japanischen Zivilrecht und ihre Reform
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Die Untersuchung der Verjährung im japanischen Zivilrecht ist aus deutscher Sicht von besonderem Interesse. Das japanische Verjährungsrecht weist nämlich viele Gemeinsamkeiten, aber auch viele Unterschiede zum deutschen Recht auf. Beispielsweise führt der Eintritt der Verjährung nach japanischem Recht nicht bloß zur Undurchsetzbarkeit, sondern zum Fortfall des Anspruchs. Ein anderes Beispiel ist die Tatsache, dass nach japanischem Recht der Eigentumsherausgabeanspruch nicht der Verjährung unterliegt. Ist die Unverjährbarkeit des Vindikationsanspruchs auch ein Vorbild für Deutschland im Hinblick auf den verfassungsrechtlich garantierten Eigentumsschutz? Yohei Nagata untersucht eingehend das japanische Verjährungsrecht auf rechtsvergleichender Grundlage. Kritisch würdigt er aber auch die anstehende Reform des Verjährungsrechts im Rahmen der umfassend angelegten Schuldrechtsmodernisierung in Japan.