Die Rechtspflicht zur Transparenz im europäisierten Vergaberecht
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Der Transparenzgrundsatz gehört zu den zentralen Grundsätzen des Vergaberechts. Gleichwohl bleibt er in der vergaberechtlichen Rechtsprechung häufig gestaltlos und erschöpft sich oftmals in einer formelhaften Verwendung. Dies liegt zunächst maßgeblich an der bereits dem Begriff der Transparenz innewohnenden Unschärfe. Auch in rechtlicher Hinsicht verbergen sich hinter dem Begriff der Transparenz verschiedenste Anforderungen. Die inhaltliche Vielgestaltigkeit des Transparenzgrundsatzes ist aber vor allem durch seine Herleitung aus einem vielschichtigen Rechtsquellensystem bedingt. Der vergaberechtliche Transparenzgrundsatz ist, wie das Vergaberecht insgesamt, wesentlich durch europäisches Recht geprägt. Durch die jeweils verschiedenen Regelungsziele des nationalen und des europäischen Vergaberechts hat der Transparenzgrundsatz auch inhaltlich verschiedene Ausrichtungen erfahren. Die Vielgestaltigkeit und Unschärfe des Transparenzgebots ist mit einer nicht unerheblichen Rechtsunsicherheit für den Rechtsanwender verbunden. Durch seine Dehnbarkeit ist der Transparenzgrundsatz rechtlicher Anknüpfungspunkt zahlreicher, im Wege richterlicher Rechtsfortbildung geschaffener konkreter Pflichten des öffentlichen Auftraggebers geworden. Der Rückgriff auf den Transparenzgrundsatz als Entwicklungsmotor des Vergaberechts im harmonisierten Bereich wird gerade auch aufgrund der mittlerweile detaillierten Kodifikation des Vergaberechts jedoch zunehmend kritisch betrachtet. Der vorliegende Titel beleuchtet zunächst den rechtsdogmatischen Hintergrund des Transparenzgrundsatzes. Darauf aufbauend werden Grundlagen und Grenzen für die Ableitung konkreter Verhaltenspflichten aus dem allgemeinen Grundsatz herausgearbeitet. Durch das Aufzeichnen von dogmatischen Strukturen und Zusammenhängen innerhalb der vielschichtigen Rechtsmaterie des Vergaberechts wird zudem eine Basis für die Konkretisierung der inhaltlichen Anforderungen der verschiedenen Ausprägungen des Transparenzgrundsatzes geschaffen und somit auch die rechtssichere Anwendung in der vergaberechtlichen Praxis erleichtert. Schließlich werden die verschiedenen inhaltlichen Ausprägungen des Transparenzgrundsatzes, die dieser in der umfangreichen Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen erfahren hat, anhand der gefundenen Maßstäbe systematisiert und bewertet.