Verfassungsdenker
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Hans Kelsen, Carl Schmitt und Wolfgang Abendroth (vorne abgebildet) sind bekannte Verfassungsdenker des 20. Jahrhunderts: Kelten entwarf 1919/20 wesentlich die im Kern bis heute geltende österreichische Verfassung. Schmitts „Verfassungslehre“ aus der Weimarer Republik ist das meistdiskutierte Werk derartigen Titels. Abendroths „Kampf um Verfassungspositionen“ galt in der Bundesrepublik primär dem Sozialstaatspostulat des Grundgesetzes. Weitere Autoren sollen neu entdeckt werden: der Weimarer „Verfassungsvater“ Hugo Preuß mit Bezügen z. B. auf Otto v. Gierke und Robert Redslob ebenso wie Adolf Julius Merkl, der in „Stufenbau der Rechtsordnung“ Kelsen ergänzte. Pluralistischen Kontrast zu Schmitt bieten die spätere „Verfassungslehre“ von Karl Loewenstein und der Wiener Leo Wittmayer. Auch dem Preuß-Mitarbeiter Willibalt Apelt, dem Schmitt im „Preußenschlag“-Prozess 1932 entgegentretenden Bundesstaats-Theoretiker Hans Nawiasky und dem verfassungsvergleichenden Historiker Otto Hintze sind Beiträge gewidmet.