Menschenrechtsberichterstattung durch Unternehmen
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Die im Oktober 2014 verabschiedete so genannte CSR-Richtlinie (2014/95/EU) gibt den Mitgliedstaaten auf, große Unternehmen dazu zu verpflichten, Informationen zu ihrer ökologischen, menschenrechtlichen und sozialen 'Bilanz' offenzulegen. Ausgehend von einer kritischen Analyse der CSR-Richtlinie untersucht Sebastian Eickenjäger, welchen Beitrag nichtfinanzielle Berichterstattung durch Unternehmen zur Durchsetzung von Menschenrechten gegenüber Unternehmen leisten kann. Es werden dabei zum einen generelle Schwachstellen der aktuellen Praxis nichtfinanzieller Berichterstattung herausgearbeitet. Zum anderen wird diskutiert, ob durch die Einrichtung eines Monitorings der Berichterstattung die Implementierung von Menschenrechten in Unternehmen gefördert werden kann.