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Zivilrecht

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Jeder, der in einer juristischen Ausbildung tätig ist, wird zu Beginn „rechtlich erstmals Laufen lernen müssen“. Die Gesetzessystematik scheint zunächst undurchsichtig und die Formulierung sowie die Anwendung von Vorschriften fallen dabei nicht immer leicht. Es bietet sich daher gerade zu an, mit dem Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) „das Laufen“ zu erlernen, da in diesem Gesetzesteil für viele andere Gesetze, mit denen Sie später arbeiten werden, ebenfalls die Grundlagen festgelegt sind. Der Lehrbuchteil BGB Allgemeiner Teil zeichnet sich durch viele Übersichten und Beispiele aus, die jeweils mit einer fundierten und ausformulierten Lösung versehen sind. Dem Leser wird ein umfassender Überblick über die Grundlagen des Zivilrechts, der Willenserklärungen, das Zustandekommen eines Vertrages und der Stellvertretung im BGB vermittelt. Neu in diesem Lehrbuch ist, dass Herr Wasserl am Ende seines Lehrbuchteils einen kurzen Abriss über die Systematik der Fallbearbeitung gibt (Gutachterstil). Zu guter Letzt wird dieser Lehrbuchteil mit Übungsklausuren samt Lösungen abgerundet. Nicht nur für den Auszubildenden, sondern auch für den Servicestellenmitarbeiter bietet das Lehrbuch z. B. im Hinblick auf Fristen wichtige Erkenntnisse. Die Thematik Zivilrecht wird fortgesetzt mit den Lehrbuchteilen Schuld- und Sachenrecht, die den Ausbildungsplänen angepassten Stoff ausführlich erläutern und anhand von Kurzbeispielen veranschaulichen. Wissen, das die notwendigen Kenntnisse abrundet, aber über die im Rahmenstoffplan gesetzten Lernziele oft hinausgeht, ist als solches deutlich gekennzeichnet. Im Sinne der komplexen Ausbildung sind immer wieder Zusammenhänge zum Beispiel zur Zivilprozessordnung herausgearbeitet. Viele Kurzbeispiele sowie Fälle im Klausurenumfang sind teilweise ausführlich, auch für den Praktiker anzuwenden und - wieder im Gutachtenstil - gelöst. Hinausgehend über den Inhalt des Ausbildungsplanes für den Justizfachwirt/die Justizfachwirtin enthält v. a. das Sachenrecht besondere Rechtsinstitute wie den Eigentumsvorbehalt, die Sicherungsübereignung und das Pfandrecht. Deshalb ist die Lektüre auch für Gerichtsvollzieherbewerber, den Zivilrechtsunterricht begleitend, von Nutzen.

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