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Weiterveräußerungsverbote bei Inhaberkarten i. S. d. § 807 BGB aus zivil- und strafrechtlicher Sicht

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Fußballspiele der Bundesliga werden pro Saison von mehr als 13 Millionen Zuschauern besucht. Von diesen sind einige aus nachvollziehbaren Gründen an einem Weiterverkauf interessiert, andere wittern ein großes Geschäft. Die Bundesligavereine versuchen den Tickethandel durch Weiterveräußerungsverbote in ihren Ticket-AGB aus sicherheitstechnischen Gründen sowie zur Vermeidung von Schwarzhandel und Ticketspekulationen zu verhindern. Der Autor arbeitet anhand der zivilrechtlichen Grundlagen heraus, dass die von den Bundesligavereinen verfolgten Ziele nicht über die Ausgabe von Inhaberkarten erreicht werden können, die jedoch aktuell von 16 der 18 Bundesligavereine verwendet werden. Stattdessen plädiert er für die Ausgabe der Tickets als personalisierte Namenspapiere. Schwerpunktmäßig werden die einzelnen eine Weiterveräußerung betreffenden AGB-Klauseln der Bundesligavereine analysiert und auf ihre Wirksamkeit überprüft. Nach einer Darstellung der Strafbarkeit des Weiterverkaufs, die im Ergebnis von der Ausgestaltung der Tickets als Namenspapier oder Inhaberkarte abhängt, erfolgen Anregungen und Vorschläge für die Praxis, die sich an Bundesligavereine, Exekutive, Legislative und Strafverfolgungsbehörden richten.

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2017

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