Das Urkataster der Altstadt von Münster 1828-1830: Grundeigentümer in Karten und Tabellen
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Zwischen 1820 und 1835 entstand im Rheinland und in Westfalen im Auftrag des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. ein Kataster, das als Bemessungsgrundlage der Grundsteuer bahnbrechend gewirkt hat. Es handelte sich um die erste exakte großflächige Vermessung in diesem Gebiet. Das Urkataster Münsters entstand zwischen 1828 und 1830 und ist bis heute überliefert. Die Urkatasterkarten wurden mit den zur selben Zeit entstandenen Flurbüchern durch eine identische Nummernfolge verknüpft. Damit lässt sich für jedes Flurstück der Altstadt Münsters der Besitzer, die Nutzungsart, etwa Haus, Hof, Garten oder Gewässer, sowie der Wert des Grundstückes rekonstruieren. Dies ergibt eine genaue Darstellung von Besiedlung und Nutzung des städtischen Raums um 1828/30. Neben einer Einführung in die Entstehung des münsterischen Urkatasters bietet das Werk eine neue Gestaltung der Urkatasterkarten und eine Erfassung der jeweiligen Grundstücksbesitzer. Auf Grundlage der preußischen Urvermessung von 1828 bis 1830 zeichnete Dieter Overhageböck die Karten der 18 Altstadtfluren Münsters neu und stellte sie in einer weiteren Karte im selben Maßstab der aktuellen Deutsche Grundkarte von 2013 parallel gegenüber. Aus den jeweiligen Flurbüchern entstand eine exakte Aufstellung der Grundeigentümer der Altstadt Münster. Ein alphabetisches Register der Grundeigentümer erlaubt den schnellen Zugriff auf ein bestimmtes Flurstück mit allen Daten. Das Kartenwerk und die Auswertung der Flurbücher werden die stadt-, wirtschafts- und sozialgeschichtliche Forschung bereichern.