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Berücksichtigung im Bundesstaat

Kennt die österreichische Verfassung eine Interessenberücksichtigung zwischen Bund und Ländern?

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Kritische Reflexion der höchstgerichtlichen Rechtsprechung In seiner gefestigten Kompetenz-Judikatur ermächtigt und verpflichtet der Verfassungsgerichtshof Bund und Länder zu wechselseitiger Berücksichtigung im Rahmen ihrer Kompetenzausübung. Dabei entbehrt die Verfassung der ausdrücklichen Verankerung solcher Instrumente. Dies verlangt nach einer kritischen Reflexion der höchstgerichtlichen Rechtsprechung. In diesem Sinne wird die dargelegte Judikatur anhand der österreichischen Verfassungsordnung untersucht und der Frage nachgegangen, inwieweit das geltende Verfassungsrecht tatsächlich ein Berücksichtigungsprinzip höchstgerichtlicher Prägung vorsieht. Soweit sich ein solches nicht im Interpretationsweg aus der Verfassung erschließen lässt, erweist sich die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes als unzulässige - weil dem Verfassungsgesetzgeber vorbehaltene - Rechtsfortbildung.

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Berücksichtigung im Bundesstaat, Katharina Weiser

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2017
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