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Besteuerung von Montagebetriebsstätten des deutschen Anlagenbaus im Lichte des AOA

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Bereits seit Abschluss der ersten Doppelbesteuerungsabkommen wird die Zurechnung von Einkünften zu einer Betriebsstätte intensiv erörtert. Im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Diskussionen stand und steht dabei die Reichweite der fiktiven Selbstständigkeit der Betriebsstätte. Obwohl die Betriebsstätte als Teil des Einheitsunternehmens rechtlich unselbstständig ist, wird sie für Zwecke der abkommensrechtlichen Einkünftezurechnung als wirtschaftlich selbstständige Einheit behandelt. Ausgehend von den Untersuchungen von Mitchell B. Carroll haben sich mit der eingeschränkten Selbstständigkeit und der uneingeschränkten Selbstständigkeit zwei Denkschulen herausgebildet. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat sich in ihren Betriebsstättenberichten 2008 und 2010 mit dem Authorised OECD Approach (AOA) auf die uneingeschränkte Selbstständigkeit der Betriebsstätte festgelegt. Als Konsequenz werden zwischen den rechtlich unselbstständigen Teilen des Einheitsunternehmens schuldrechtliche Beziehungen fingiert und zu fremdüblichen Preisen abgerechnet. Der AOA wurde mit dem Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz vom 26.6.2013 in das deutsche Recht übernommen. Details der Einkünftezurechnung werden durch die Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung vom 13.10.2014 geregelt. Gegenstand von wissenschaftlichen Abhandlungen waren bisher die allgemeinen Regelungen zur Einkünftezurechnung und die Besonderheiten bei Bank- und Vertreterbetriebsstätten. Obwohl der Anlagen- und Maschinenbau für den deutschen Export eine zentrale Rolle einnimmt und Anlagenbauprojekte zumeist über Montagebetriebsstätten abgewickelt werden, war die Montagebetriebsstätte kaum Gegenstand wissenschaftlicher Diskussionen. Auch beschränkten sich die bisherigen Veröffentlichungen zur Einkünftezurechnung auf eine abstrakte Untersuchung der Regelungen anhand des Musterabkommens der OECD. Eine rechtsvergleichende Analyse der deutschen Interpretation der Zurechnungsregeln mit der Ausgestaltung bei einem wichtigen Außenhandelspartner sowie die damit einhergehende Analyse von Besteuerungsrisiken lagen bisher noch nicht vor. Für den deutschen Anlagenbau nimmt Indien als Wachstumsmarkt eine herausragende Stellung ein. Gerade dort sind die Unternehmenssteuern ein Kostenfaktor, der über den Erfolg des Anlagenbauprojekts erheblich mitentscheidet. Für die Projektplanung ist daher eine systematische und rechtsvergleichende Analyse der Besteuerung von Anlagenbauprojekten nach dem deutschen und indischen Steuerrecht unumgänglich. Das vorliegende Werk wurde im Wintersemester 2016/2017 von der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau als Dissertation angenommen. Entsprechend wurden Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltungsauffassung und Literatur bis Juni 2016 berücksichtigt.

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