Die Europäische Idee der Freiheit und die Etablierung eines Europäischen Strafrechts
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Die Europäische Union begreift sich als ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Das Strafrecht greift in fundamentaler Weise in die Freiheitsrechte des einzelnen Bürgers ein. Soll auf ein Verbrechen nicht ein weiterer Gewaltakt folgen, sondern sich die Ausübung des Strafrechts als legitimes Handeln darstellen, bedarf die Befugnis zu strafen einer rechtlichen Begründung. Das gilt nicht nur für die Strafgewalt seitens des Staates, sondern auch und gerade dann, wenn es um die Ausübung strafrechtlicher Maßnahmen geht, die von europäischen oder internationalen Institutionen ausgehen. Betroffen sind dann keineswegs nur Fragen der zweckmäßigsten Kompetenzverteilung zwischen den Einzelstaaten und der supranationalen Ordnung. Die Arbeit untersucht vor dem Hintergrund der gemeinsamen europäischen Tradition der Aufklärung und aufbauend auf dem Rechts- und Freiheitsbegriff Immanuel Kants, ob die Schaffung eines Europäischen Strafrechts mit einem freiheitlichen Rechtsverständnis kompatibel ist.