Gnade und Gesetz
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Aufgrund der mit dem Begnadigungsrecht verbundenen rechtsstaatlichen Probleme sind Bereiche, die einst allein der Gnade vorbehalten waren, inzwischen gesetzlich geregelt (z. B. Reststrafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe nach § 57a StGB). Die Arbeit untersucht das Verhältnis der Gnade zu diesen gesetzlichen Alternativregelungen. Dabei wird aufgezeigt, dass dem Gesetz gegenüber der Gnade ein rechtlich verbindlicher Vorrang zukommt. Es wird aufgezeigt, unter welchen konkreten Voraussetzungen dieser Vorrang des Gesetzes gegenüber der Gnade greift, ob das Gesetz insoweit abschließend ist und welcher Raum der Gnade heute nach geltendem Recht noch verbleibt. Hierzu wird das Verhältnis der Gnade zu ausgewählten gesetzlichen Alternativregelungen betrachtet (u. a. Reststrafaussetzung, Strafausstand, Wiederaufnahme des Verfahrens). Abschließend wird eine gesetzliche Alternativregelung de lege ferenda entwickelt, die den Raum, welcher der Gnade heute noch verbleibt, weitgehend schließt.