Positionen und Argumente im Kampf mit Brüssel, Luxemburg, Berlin 2003-2017
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Verfügt die Europäische Kommission noch über den Willen und die Reputation, Hüterin der europäischen Verträge zu sein? Im Brüsseler Gewaltenkonglomerat schaltet und waltet die Kommission jedenfalls nach ihrem Gutdünken. Sie ist befugt, legislative Initiativen zu ergreifen und kann auch Mitgliedstaaten wegen der Verletzung der Verträge vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bringen. Sie selber wird aber nur dann kontrolliert, wenn ihre Entscheidungen von den Mitgliedstaaten oder von Unternehmen und Bürgern vor die Luxemburger Instanz gebracht werden. So lässt sich die besonders schwerwiegende und politisch tragische Untätigkeit der Europäischen Kommission bei der Verfolgung von Vertragsverletzungen nur in Form einer Untätigkeitsklage durch Mitgliedstaaten oder andere Organe der Union überprüfen und in Frage stellen. Die Befugnis von natürlichen oder juristischen Personen, über die Untätigkeit der Kommission Beschwerde zu führen, ist darüber hinaus außerordentlich eng bemessen. Was passiert, wenn im Lichte einer erdrückenden Beweislage deutlich wird, dass sich die Kommission gar an der Umgehung des EU-Rechts federführend beteiligt? Ganz ohne Rechtsschutz stehen Bürger und Organe da und können dem gegenwärtig einsetzenden Reputationsverlust und der Erosion der Amtsautorität der Kommission als Hüterin der Verträge kaum etwas entgegensetzen. Diese Dokumentation soll den wuchernden Widerspruch zwischen legislativer Ambitioniertheit der Europäischen Kommission und wachsendem Rechtsungehorsam gegenüber den vereinbarten Verträgen veranschaulichen und im Sinne einer demokratischen Rechenschaftspflicht rechtspolitische Schlüsse anregen.