Verwertung von Musikrechten
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Fortschreitende Harmonisierung versus traditionelle Rechteverwertung: Die Verwertung von Musikrechten unterliegt einem ständigen Wandel, den der europäische Gesetzgeber zunehmend und mit besonderem Augenmerk auf die Verwertung im Online-Bereich mitgestaltet. Musikrechte werden in der Folge heute nicht mehr nur kollektiv und aus einer Hand über Verwertungsgesellschaften lizenziert, sondern immer stärker repertoirebezogen und getrennt in Vervielfältigungs- und Aufführungsrechte. Vorreiter sind hier insbesondere die großen angloamerikanischen Musikverlage, die ihre Vervielfältigungsrechte direkt an Online-Musikdienste lizenzieren. Nach deutschem Recht ist dabei vor allem umstritten, ob die Vervielfältigung für die anschließende öffentliche Zugänglichmachung (sog. Upload) überhaupt eine eigenständige Nutzungsart darstellt, die unabhängig vom Recht der öffentlichen Zugänglichmachung lizenziert werden kann. Diese Frage bewertet die Verfasserin vor dem europarechtlichen Hintergrund neu.