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Rechtsdatenbanken und Relevanzsortierung

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KlappentextRechtsdatenbanken ermöglichen ihren Benutzer/innen eine elektronische juristische Recherche über eine immer größere Menge von Normen-, Judikatur- sowie Fachliteraturdokumenten. Errungenschaften von Rechtsdatenbanken im Vergleich zu klassischen Print-Recherchen stehen dabei Herausforderungen gegenüber welche aus der steigenden abrufbaren Materialfülle, der Unterstützungsbedürftigkeit der Benutzer/innen, Technologiedefiziten der Datenbanken sowie Eigenschaften von Volltextspeicherung und Volltextsuche resultieren. Die vorliegende Arbeit unterzieht zunächst Errungenschaften wie Herausforderungen - unter besonderer Berücksichtigung der Besonderheiten und Erfordernisse juristischer Recherchen - einer eingehenden Analyse. Nutzung und Weiterentwicklung von Relevanzsortierungen werden als zentrales Handlungsfeld für notwendige Weiterentwicklungen von Rechtsdatenbanken identifiziert. Die Grundfrage der Arbeit lautet dann, in welcher Form Rechtsdatenbanken Technologien des Relevance Ranking, also der Trefferlistensortierung nach absteigender Relevanzwahrscheinlichkeit, einsetzen sollen. Die Arbeit kommt zum Ergebnis, dass Rechtsdatenbanken Relevanzsortierungen einsetzen müssen um ihre Aufgaben auch in Zukunft bestmöglich erfüllen zu können, und zwar in einer Fachgebiet-spezifischen Ausprägung. Konkrete Ranking- Faktoren für Rechtsdatenbanken werden evaluiert und vorgeschlagen, und Überlegungen zur geeigneten Kombination von Ranking-Faktoren sowie begleitenden Maßnahmen angestellt. Dr. Anton Geist, LL. M. (Edinburgh) beschäftigt sich sowohl beruflich als auch wissenschaftlich mit Fragen der elektronischen juristischen Recherche sowie der juristischen Fachinformationsbranche.

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Rechtsdatenbanken und Relevanzsortierung, Anton Geist

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2017
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